Impressum

Impressum und Angaben gem. § 5 TMG

Angaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
und des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)

Sitz der Kanzlei:

Merk: Anwälte GbR
Anja und Hans-Jürgen Merk
Gustav-Pfarrius-Str. 1-3

55543 Bad Kreuznach


Telefon: 0671 796752-0

Telefax: 0671 796752-25

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

USt-ID-Nr.: DE252206169

 

Die Rechtsanwälte Anja und Hans-Jürgen Merk sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Koblenz:
 Rheinstraße 24, D-56068 Koblenz, Telefon: 0261 303350, Telefax: 0261 3033522, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG, 30650 Hannover.

Versichert sind die anwaltlichen Leistungen der Merk: Anwälte GbR als Berufsausübungsgesellschaft auf Grundlage des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Versicherung der Merk: Anwälte GbR entspricht den Erfordernissen des § 59n BRAO.

Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens 500.000 € für jeden Versicherungsfall.

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen, die im Einzelnen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer bereitgehalten werden (http://www.brak.de):

  • BRAO - Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
  • BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • BRAGO - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
  • RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) v. 09.03.2000 (BGBl. I S. 182)
  • Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulation the legal profession

 

Belehrung nach § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz

Wir sind gesetzlich gehalten, Sie darüber zu belehren, dass im Falle eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens im ersten Rechtszug kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes besteht.

Belehrung nach § 49 b Abs. 5 BRAO

Die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts richten sich, soweit keine Individualabrede getroffen wurde, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach dem Gegenstandswert. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis, VV RVG. Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich grundsätzlich auf 190,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Durch Einsatz spezialisierter Anwaltssoftware stellen wir sicher, dass mögliche Interessenkonflikte frühzeitig vermieden werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Allgemeine Information nach § 36 VSBG

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle Rauchstraße 26, 10787 Berlin Tel.: +49 (0)30 2844417-0, Fax: +49 (0)30 2844417-12, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zuständig. Die Rechtsanwälte Anja Merk und Hans-Jürgen Merk sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Für Streitigkeiten zwischen Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits auch der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 303350, Fax: 0261 3033566E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO).

 

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website werden sorgfältig geprüft und regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Links zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird.

 

Copyright

Jedes Website-Design, jeder Text, alle Grafiken, jede Auswahl bzw. jedes Layout davon und jede Software, sofern nicht anders angegeben: Copyright © 2018 Merk: Anwälte. ALLE RECHTE VORBEHALTEN. Das Kopieren oder die Reproduktion (inklusive des Ausdrucks auf Papier) der gesamten Website bzw. von Teilen dieser Website, jede andere Verwendung der auf dieser Website verfügbaren Materialien bzw. Informationen inklusive der Reproduktion, des Weitervertriebs, der Veränderung und der Veröffentlichung ist untersagt, es sei denn, Merk: Anwälte hat dem vorher schriftlich zugestimmt. Wenn Sie Fragen zu dieser Website haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Alle sonstigen auf dieser Website erwähnten Warenzeichen, Firmennamen, Dienstleistungsmarken und Logos sind Eigentum der entsprechenden Firmen.

 

Informationen zur Abrechnung anwaltlicher Leistungen

 

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

grundsätzlich ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) geregelt.

Das RVG bestimmt, für welche Tätigkeiten Rechtsanwaltsgebühren in welchem Umfang anfallen. Im Zivilrecht orientiert sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich auf Basis des Gegenstandswertes des Auftrags.

Wird der Anwalt hingegen lediglich mit einer Beratung beauftragt, hat er nach § 34 RVG grundsätzlich auf eine Vergütungsvereinbarung bzw. Gebührenvereinbarung hinzuwirken.

Personen, die die anfallenden Kosten für eine außergerichtliche Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht (z. B. die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung) haben die Möglichkeit, die sogenannte Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht unter Vorlage der Einkommens- und Ausgabennachweise vor dem Besprechungstermin zu beantragen. Weitere Informationen über die Beratungshilfe erhalten Sie bei der Rechtsberatungsstelle des Gerichts.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Grundsätze der anwaltlichen Honorarabrechnung erläutern, wie sie in unserer Kanzlei gehandhabt werden:

Soweit keine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen geschlossen wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen des RVG.

1. Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Die Einholung einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellt grundsätzlich eine eigene Angelegenheit im Sinne des RVG dar und kann mit einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, in der Regel in Höhe einer 1,3 Gebühr, in Rechnung gestellt werden. Der Gegenstandswert richtet sich nach der Höhe der zu erwartenden Gebühren des Hauptverfahrens.

2. Prozesskostenhilfe

Sollten Sie die Voraussetzungen zur Gewährung der Prozesskostenhilfe erfüllen, so kann die Stellung des Prozesskostenhilfeantrages mit einer 1,0 Verfahrensgebühr in Abrechnung gebracht werden. Diese Gebühr fällt auch für den Fall an, dass Ihnen für das Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt wird.

 

3. Beratungsgebühren

Für die einmalige Beratung müssen nach der gesetzlichen Vorgabe individuelle Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung geschlossen werden. Für eine Erstberatung berechnen wir grundsätzlich eine Gebühr von 190,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Diese Gebühr umfasst die Beratung in einer Angelegenheit als solche.
Im Übrigen bleiben die gängigen gesetzlichen Gebühren- und Auslagentatbestände des RVG unberührt.